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   BPatG, 22.09.2011 - 24 W (pat) 18/10   

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https://dejure.org/2011,19750
BPatG, 22.09.2011 - 24 W (pat) 18/10 (https://dejure.org/2011,19750)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2011 - 24 W (pat) 18/10 (https://dejure.org/2011,19750)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2011 - 24 W (pat) 18/10 (https://dejure.org/2011,19750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gegenstandswerts für Beschwerdeverfahren über den Widerspruch gegen eine jüngere Marke auf 20.000,- EUR

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Anmeldebeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswertes im Anmeldebeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 14.03.2012 - 29 W (pat) 115/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - Gegenstandswert

    Während einige Senate (BPatG 27 W(pat) 75/08; BPatG 26 W (pat) 47/10) den Gegenstandswert bei unbenutzten Marken im Anschluss an die regelmäßige Wertfestsetzung des Bundesgerichtshofs mit 50.000 EUR annehmen, halten andere Senate (BPatG 24 W (pat) 18/10; BPatG 25 W (pat) 29/10; BPatG 28 W (pat) 52/09; BPatG 30 W (pat) 108/05; BPatG 33 W (pat) 84/04) an dem Gegenstandswert von 20.000 EUR im Widerspruchsbeschwerdeverfahren fest.
  • BPatG, 20.02.2013 - 28 W (pat) 614/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlossdealer" - Unterscheidungskraft - kein

    Dem Interesse eines Anmelders an der Eintragung seiner Marke kommt das gleiche wirtschaftliche Gewicht zu, wie dem Interesse des Inhabers einer bereits eingetragenen Marke daran, einen Widerspruch gegen die Eintragung seiner Marke abzuwehren (BPatG 24 W (pat) 18/10 - Festsetzung des Gegenstandswertes im Anmeldebeschwerdeverfahren; Knoll, in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, 2012, § 71 Rdnr. 34).
  • BPatG, 09.05.2018 - 28 W (pat) 505/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "2X20FT" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Dem Interesse eines Anmelders an der Eintragung seiner Marke kommt das gleiche wirtschaftliche Gewicht zu wie dem Interesse des Inhabers einer bereits eingetragenen Marke daran, einen Widerspruch gegen die Eintragung seiner Marke abzuwehren (BPatG 24 W (pat) 18/10 - Festsetzung des Gegenstandswerts im Anmeldebeschwerdeverfahren; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 71, Rdnr. 36).
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